Salzhaus und Kirche

Grosse Waldbrandgefahr und generelles Feuerwerksverbot

23.07.2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle gilt im ganzen Kanton Bern eine grosse Waldbrandgefahr und ein generelles Feuerwerksverbot.

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) gilt ab sofort für den ganzen Kantons Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr erhalten Sie hier.

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